Wir wissen, worauf es ankommt

Einbruchschutz bei Fenstern

Meist werden Fenster vom Einbrecher mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. Leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und Balkontüren sind besonders gefährdet. Übliche Fensterkonstruktionen bieten keinen Schutz vor Einbrechern. Wir zeigen Ihnen unter den einzelnen Punkten, worauf es bei Fensterrahmen, Beschlägen und Verglasungen ankommt.

Darauf sollten Sie bei Fenstern achten:

Geprüfte einbruchhemmende Fenster

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- oder Terrassentüren) nach DIN V ENV 1627 (mindestens Widerstandsklasse RC 2) einen guten Einbruchschutz. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung) keinen Schwachpunkt gibt. Es handelt sich damit um ein Fensterelement „aus einem Guss“.

Sicherstellung der Qualität (Zertifizierung)

Die Erfahrung zeigt, dass die Herstellung einbruchhemmender Fenster eine besonders hohe Verarbeitungsgenauigkeit erfordert. Um sicherzustellen, dass die Fenster auch wirklich entsprechend dem geprüften Musterfenster gefertigt werden, sollte die Produktion einer laufenden Fremdüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen unterliegen.

Fachgerechter Einbau

Einbruchhemmende Fenster können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Auf die Aushändigung einer Montagebescheinigung sollte bestanden werden.



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